Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 22.05.1997

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.10.1997 - 1 Ws 361/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4642
OLG Zweibrücken, 09.10.1997 - 1 Ws 361/97 (https://dejure.org/1997,4642)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.10.1997 - 1 Ws 361/97 (https://dejure.org/1997,4642)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 1 Ws 361/97 (https://dejure.org/1997,4642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechenbarkeit der als Wahlverteidiger erhaltenen Vorschüsse auf die von der Staatskasse gezahlten Pflichtvergütungen; Zulässigkeit einer rechnerischen Verkürzung der Mandantenvorschüsse um die Mehrwertsteuer; Anrechnung der Mandantenvorschüsse auf die Pauschvergütung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO §§ 97, 99, 101 Abs. 1, Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 63
  • StV 1998, 93
  • Rpfleger 1998, 126
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Augsburg, 08.01.2007 - 3 KLs 502 Js 127369/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von seitens des Mandanten entrichteten Zahlung

    Außerdem weist er auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken (Gz. 1 Ws 361/97) zur Berücksichtigung der Pauschgebühr bei der Anrechnung hin.

    Im Einklang mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 09.10.1997 NStZ-RR 1998, 63 ) geht das Gericht davon aus, das die Vorschrift des § 101 BRAGO in der Fassung des KostÄndG 1994, welche sich zur Frage der Berücksichtigung der Pauschvergütung bei der Anrechung nicht verhält, das Doppelte der Pflichtverteidigergebühr gemäß § 97 BRAGO allgemein und ohne Rücksicht auf den gemäß § 99 BRAGO zuerkannten Pauschbetrag als Mindestbehalt festlegt (vgl. OLG Zweibrücken, aaO) mit der Konsequenz, dass die festgesetzte Pauschvergütung bei der Berechnung des Betrags der nicht der Anrechnung unterliegenden Mandantengelder Berücksichtigung findet.

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.05.1997 - 1 Ws 87/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6558
OLG Stuttgart, 22.05.1997 - 1 Ws 87/97 (https://dejure.org/1997,6558)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.1997 - 1 Ws 87/97 (https://dejure.org/1997,6558)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 1997 - 1 Ws 87/97 (https://dejure.org/1997,6558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 63
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 10.10.1996 - 1 Ws 101/96

    Beschwerde eines sich in Strafhaft befindenden Beschuldigten gegen den Erlass

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.1997 - 1 Ws 87/97
    Er hat bereits seit 1973 seinen Wohnsitz und auch seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in L., sonach hat er sich nicht wegen der verfahrensgegenständlichen Tatvorwürfe nach L. begeben, sondern hat seinen dortigen Lebensmittelpunkt in Kenntnis des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens beibehalten: das kann auch bei einem deutschen Staatsangehörigen nicht als Flucht ausgelegt werden (vgl. OLG Naumburg wistra 1997, 80 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner. StPO , 43. Auflage, § 112 Rdnr. 17).
  • LG Stuttgart, 01.10.1996 - 8 KLs 47/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.1997 - 1 Ws 87/97
    R. ist hierwegen durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 01. Oktober 1996 (NStZ-RR 1997, 147 ) zu der Einzelstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.
  • BGH, 21.12.2021 - AK 52/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Zuwiderhandlung gegen ein Verkaufsverbot von

    Deshalb ist eine Strafbarkeit wegen Förderung der Herstellung chemischer Waffen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG nicht gegeben, wenn sich eine Unterstützungshandlung auf die Errichtung einer Produktionsstätte für chemische Waffen bezog, ohne dass in der Anlage zumindest mit dem Versuch der Chemiewaffenherstellung begonnen wurde (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Februar 2000 - 2 Ws 16/00, NStZ 2000, 378, 379; vom 13. März 1997 - 2 Ws 47-48/97, NStZ-RR 1998, 153, 154; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 1997 - 1 Ws 87/97, NStZ-RR 1998, 63; LG Stuttgart, Urteil vom 19. Juni 2001 - 6 KLs 144 Js 43314/94, wistra 2001, 436, 438; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 19 KrWaffKG Rn. 14 mwN, § 20 KrWaffKG Rn. 9 mwN; Pietsch, NStZ 2001, 234, 235).

    Dies schließt aber eine Strafbarkeit wegen versuchter Förderung der Herstellung chemischer Waffen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG, §§ 22, 23 StGB nicht aus, sofern der Täter - wie mutmaßlich hier - bei Vornahme seiner Unterstützungshandlung - etwa der Mitwirkung bei der Beschaffung von Gerätschaften für eine Produktionsstätte - davon ausging oder zumindest bedingten Vorsatz dahin hatte, es werde zur Aufnahme eines unmittelbaren Herstellungsprozesses kommen, bei dem seine Förderungshandlung wirksam werde (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 1997 - 2 Ws 47-48/97, NStZ-RR 1998, 153, 154; LG Stuttgart, Urteil vom 19. Juni 2001 - 6 KLs 144 Js 43314/94, wistra 2001, 436, 438; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 19 KrWaffKG Rn. 14 mwN, § 20 KrWaffKG Rn. 9 mwN; Barthelmeß, wistra 2001, 14, 15; Kieninger/Bieneck, wistra 2001, 438, 439; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 1997 - 1 Ws 87/97, NStZ-RR 1998, 63).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2000 - 2 Ws 16/00

    Förderung der Entwicklung chemischer Waffen

    Bei dem Tatbestand des Förderns handelt es sich um eine zur Täterschaft erhobene verselbständigte Beihilfe, die - jedenfalls als vollendetes Delikt - nur dann strafbar ist, wenn die "Haupttat" zumindest das Stadium des Versuchs erreicht hat (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 98, 63; OLG Düsseldorf NStZ-RR 98, 153ff.; LG Stuttgart NStZ 97, 288, 289; Holthausen, NStZ 97, 290).

    Zwar ist nach der insoweit abweichenden Auffassung des Landgerichts Stuttgart (NStZ 97, 288, 290; im Ergebnis wohl ebenso, allerdings ohne nähere Begründung OLG Stuttgart, NStZ-RR 98, 63) der Begriff des "Entwickelns" chemischer Waffen nicht beim Aufbau einer Chemiewaffenfabrik zur Herstellung von Kampfstoffen nach einem festgelegten Verfahren, sondern nur bei Tätigkeiten erfüllt, die auf die Schaffung einer bislang mit ihren spezifischen Eigenschaften noch nicht existenten Kriegswaffe abzielen.

  • AG Marburg, 06.11.2007 - 51 Ls 2 Js 7693/06

    Förderung der Herstellung von Atomwaffen: Strafbarkeit des untauglichen

    Denn mit der Entscheidung des Gesetzgebers, das Fördern im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 StGB als eine zu einer verselbständigten Täterschaft erhobene Beihilfe zu fassen, ist - abweichend von der allgemeinen Systematik des StGB - bei dem Verbrechenstatbestand des § 19 Abs. 1 Nr. 2 KWG die Strafbarkeit einer versuchten Beihilfe verbunden (ebenso bejahend: OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1998, 153, 154; Barthelmeß, wistra 2001, 14 ff.; ablehnend, unter Hinweis auf eine objektive Bedingung der Beihilfestrafbarkeit: OLG Stuttgart, NStZ-RR 1998, 63; Erbs/Kohlhass/Steindorf, § 19 KWG Rdnr. 4).
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